Aufgrund der neuen Corona-Beschlüsse führen wir ab Mittwoch, den 08.12. an allen Standorten die 2G-Regel für unsere KundInnen ein. Bitte halten Sie unaufgefordert Ihren Impf-/ Genesenennachweis und Ausweis bereit.
Informationen: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis. Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit.